5. Prozesstag, Do.09.03.2017 gegen Zeki Eroğlu

Gegen die teilweise Verlesung des Urteils gegen Bedrettin Kavak (anderer §129b Prozess in Hamburg, 2016, Urteil: 3 Jahre) wurde von der Verteidigung Widerspruch eingelegt.

Antrag 1 und Antrag 2 (PDFs).

Zeki Eroğlu erklärte dazu, dass er dadurch die Unvoreingenommenheit des Gerichtes gefährdet sehe und damit eine Vorverurteilung befürchte, was ein Grundsatzverstoß wäre.

Er erwähnte den vielseitigen Staatsterror der Türkei, auch die vielen Massaker am kurdischen Volk, und gab eine chronologische Abfolge der Waffenstillstände der PKK, die den willen zu einer friedlichen Lösung dokumentierten. Auch im Jahr 2000, nach seiner Verhaftung, rief Herr Öcalan noch zu einer friedlichen Lösung auf. Die PKK-Kämpfer*innen der drei Friedensgruppen, die sich in die Türkei begaben, um Friedensverhandlungen zu führen, wurden zu 10 bis 15 Jahren Haft verurteilt, ein Mensch wurde ermordet. Da das kurdische Volk nur den Tod zu erwarten hat, keine andere Chance zu überleben sieht, wählen sie den Widerstand.

Die Anwält*innen gingen dann auf das Urteil von Bedrettin Kavak ein, die PKK und die EU-Terroliste, den Brüssler Gerichtshof und vieles mehr.
Es wurde nochmals ausführlich auf die brutalen Übergriffe im Jahre 2008 zu Newroz eingegangen. Die schweren Menschenrechtsverletzungen sind auch auf der Seite von Human Rights Watch dokumentiert und auf Video festgehalten.

Zum Selbstleseverfahren wurde festgestellt, dass die 2 wöchentlichen Termine so eingerichtet wurden, dass Zeki oft seine Stunde Hofgang pro Tag nicht wahrnehmen kann. Mit den 2 Prozesstagen in der Woche reduziere sich der Hofgang dann in der Woche auf die 3 mal 1 Stunde der verbliebenen Tage. Das wäre zu wenig und wirke sich auf seinen Zustand aus. Eine Vorbereitung auf die Prozesstage gestaltete sich somit schwierig, eine Lösung müsse gesucht werden. (2 mal wöchentlich von 9h -15h Selbstleseverfahren, 2 mal wöchentlich von 9h – 16h Hauptverhandlung)

Der Prozesstag klang dann aus mit dem Beginn der Verlesung der TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) – die Richter produzieren ein (Laien-)Live-Hörspiel im Gerichtssaal, was teilweise fast schon komische Züge annimmt, wenn z.B. die höflichen Begrüßungs-Gewohntheiten in der kurdischen Kultur vorgetragen werden oder kurdische Namen mal norddeutsch-hanseatisch verlesen werden. Ansonsten leider eher langweilig.